1. Situation verstehen
1. Habe ich meine Situation komplett verloren?
In den meisten Fällen lautet die Antwort: Nein. Viele Menschen wenden sich erst an uns, wenn Mahnungen, Inkassoschreiben, Pfändungen oder gerichtliche Maßnahmen bereits begonnen haben. Trotzdem bestehen häufig noch verschiedene Lösungswege.
In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und zeigen Ihnen offen und ehrlich, welche Möglichkeiten bestehen. Unser Ziel ist es, Ihnen schnell wieder Klarheit und Handlungssicherheit zu geben.
2. Habe ich zu lange gewartet?
Viele Menschen kontaktieren eine Schuldnerberatung in München erst nach Monaten oder sogar Jahren finanzieller Belastung. Auch wenn ein früheres Handeln oft Vorteile bringt, ist es selten zu spät.
Je früher die Situation analysiert wird, desto mehr Möglichkeiten bestehen häufig für Vergleiche, Ratenzahlungen oder andere Lösungen. Der wichtigste Schritt ist, jetzt aktiv zu werden.
3. Wie schlimm ist meine Situation wirklich?
Die meisten Betroffenen schätzen ihre Situation deutlich negativer ein, als sie tatsächlich ist. Selbst bei hohen Schulden, Kontopfändungen oder Vollstreckungsmaßnahmen gibt es oft mehrere Lösungswege.
Wir prüfen gemeinsam Ihre finanzielle Situation und entwickeln eine individuelle Strategie für den Weg aus den Schulden.
2. Typische Sorgen und Ängste
4. Werde ich alles verlieren – Wohnung, Auto oder Konto?
Nein. Das deutsche Recht enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Schuldner.
Ob Wohnung, Auto oder Einkommen geschützt werden können, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Auch bei einer Privatinsolvenz bleiben wichtige Lebensgrundlagen häufig erhalten. Wir prüfen gemeinsam, welche Schutzmöglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.
5. Wird mein Arbeitgeber über meine Schulden informiert?
Grundsätzlich nicht. Nur in bestimmten Fällen, beispielsweise bei einer Lohnpfändung oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, kann der Arbeitgeber Kenntnis erhalten. Der Arbeitgeber kann und darf Ihnen aber deswegen nicht kündigen.
Alle Gespräche mit unserer Schuldnerberatung in München erfolgen selbstverständlich vertraulich.
7. Ich habe Angst, meine Post zu öffnen. Was soll ich tun?
Mit diesem Problem sind Sie nicht allein. Viele Betroffene vermeiden Mahnungen und Inkassoschreiben, weil die Belastung zu groß geworden ist.
Wichtig ist, dass Sie die Unterlagen nicht vernichten. Wenn es Ihnen schwerfällt, können Sie uns die Briefe auch ungeöffnet mitbringen. Gemeinsam verschaffen wir uns einen Überblick und entwickeln die nächsten Schritte.
3. Akute Probleme und Pfändungen
8. Was passiert, wenn ich meine Schulden ignoriere?
Wer auf Mahnungen und Forderungen dauerhaft nicht reagiert, muss mit weiteren Maßnahmen rechnen. Dazu gehören Inkassoverfahren, gerichtliche Mahnverfahren, Pfändungen oder der Einsatz eines Gerichtsvollziehers.
Außerdem steigen die Schulden häufig durch Zinsen und Kosten weiter an. Deshalb lohnt es sich, möglichst früh professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
9. Helfen Sie bei einer Kontopfändung?
Ja. Bei einer Kontopfändung ist schnelles Handeln wichtig.
Wir prüfen gemeinsam, ob Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden sollte. Dadurch bleibt Ihnen der gesetzliche Pfändungsfreibetrag erhalten und Sie können weiterhin über einen geschützten Teil Ihres Einkommens verfügen.
10. Was ist ein P-Konto und wie hilft es bei einer Kontopfändung?
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt einen gesetzlich festgelegten Freibetrag vor dem Zugriff von Gläubigern. Ohne P-Konto kann eine Kontopfändung dazu führen, dass Sie vorübergehend nicht mehr auf Ihr Guthaben zugreifen können.
Durch die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto bleibt Ihnen mindestens der gesetzliche Pfändungsfreibetrag erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich die Freibeträge beispielsweise für Kinder oder Unterhaltspflichten erhöhen.
11. Was bedeutet Vermögensauskunft oder eidesstattliche Versicherung?
Die Vermögensauskunft wird vom Gerichtsvollzieher verlangt, wenn Forderungen nicht bezahlt werden können.
Dabei müssen Schuldner ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Die frühere Bezeichnung „eidesstattliche Versicherung“ wird umgangssprachlich weiterhin häufig verwendet.
4. Lösungen und Möglichkeiten
12. Kann ich meine Schulden reduzieren?
In vielen Fällen ja. Häufig lassen sich außergerichtliche Vergleiche oder Schuldenbereinigungspläne mit Gläubigern verhandeln.
Dabei wird beispielsweise eine Einmalzahlung (mit Unterstützung von Familie oder Freunden) oder eine realistische monatliche Rate vereinbart. Ziel ist eine Lösung, die für alle Beteiligten umsetzbar ist.
13. Kann eine Privatinsolvenz vermieden werden?
Ja, in bestimmten Fällen. Ob eine Insolvenz vermeidbar ist, hängt von der Höhe der Schulden, Ihrem Einkommen, Ihrem Vermögen und der Anzahl der Gläubiger ab.
Vor einer Insolvenz prüfen wir immer, ob ein außergerichtlicher Vergleich oder ein Schuldenbereinigungsplan sinnvoll möglich ist.
14. Was bedeutet Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung ist das eigentliche Ziel einer Privatinsolvenz.
Nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens werden die noch offenen Schulden erlassen. Dadurch erhalten Betroffene die Möglichkeit eines finanziellen Neustarts.
15. Wie lange dauert es, schuldenfrei zu werden?
Die Dauer hängt von der gewählten Lösung ab.
Ein außergerichtlicher Vergleich kann wenige Wochen dauern (bei einer Einmalzahlung) oder sich über etwa ein bis fünf Jahre erstrecken (bei monatlicher Ratenzahlung). Eine Privatinsolvenz dauert derzeit in der Regel drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung.
16. Was passiert mit meinem Auto oder Wohneigentum bei einer Insolvenz?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Auto, das für die Arbeit benötigt wird, ist häufig geschützt, sofern es einen angemessenen Wert nicht übersteigt.
Bei Wohneigentum kommt es auf den Wert, die noch offenen Belastungen und Ihre persönliche Situation an. Wir prüfen gemeinsam, welche Vermögenswerte in Ihrem Fall geschützt werden können.
5. Selbstständige und besondere Schuldenarten
17. Beraten Sie auch Selbstständige oder ehemals Selbstständige?
Ja. Wir beraten regelmäßig Selbstständige, Freiberufler und ehemals Selbstständige – egal ob Freiberufler, Einzelunternehmen, GmbH oder GbR.
Auch während einer Insolvenz kann die selbstständige Tätigkeit in vielen Fällen fortgeführt werden. Gemeinsam prüfen wir, welche Lösung wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll ist.
18. Helfen Sie bei Steuerschulden, Unterhaltsschulden oder Bußgeldern?
Ja. Wir berücksichtigen sämtliche Schuldenarten bei unserer Beratung.
Je nach Forderungsart gelten unterschiedliche rechtliche Besonderheiten. Deshalb prüfen wir jeden Einzelfall individuell. Bei Bußgeldern oder Strafen ist eine Restschuldbefreiung allerdings ausgeschlossen – hier muss eine monatliche Ratenzahlung vereinbart werden, bis 100 Prozent der offenen Schuldsumme beglichen sind.
19. Wie hoch müssen meine Schulden mindestens sein?
Eine feste Mindesthöhe gibt es nicht.
Bereits bei Schulden ab etwa 5.000 Euro kann eine professionelle Beratung sinnvoll sein. Entscheidend ist nicht nur die Höhe der Schulden, sondern auch die persönliche Belastung und die Anzahl der Gläubiger.
6. SCHUFA und Insolvenz
20. Wie lange bleibt eine Insolvenz in der SCHUFA gespeichert?
Nach aktueller Rechtslage wird der Eintrag über die Restschuldbefreiung grundsätzlich sechs Monate nach deren Erteilung gelöscht.
Die genaue Speicherdauer kann sich durch gesetzliche Änderungen ändern. Wir informieren Sie gerne über den aktuellen Stand.
21. Kann ich trotz Insolvenz ein Konto eröffnen?
Ja. Auch während einer Insolvenz besteht grundsätzlich das Recht auf ein Basiskonto.
Viele Betroffene eröffnen zusätzlich Konten bei Direkt- oder Onlinebanken, da dort die Kontoeröffnung häufig unkomplizierter möglich ist.
7. Ablauf und Kosten
22. Was kostet die Schuldnerberatung in München?
Das Erstgespräch bei der Schuldnerhilfe München e.V. ist kostenlos.
Anschließend vereinbaren wir ein individuelles Honorar, das transparent dargestellt wird und in vielen Fällen auch in Raten gezahlt werden kann.
23. Was kostet eine Privatinsolvenz?
Für das gerichtliche Insolvenzverfahren fallen Gerichts- und Verfahrenskosten an, die in der Regel zwischen etwa 1.500 und 2.500 Euro liegen.
Wenn Sie diese Kosten nicht sofort aufbringen können, ist häufig eine Kostenstundung möglich – die Kosten werden dann gestundet und gegebenenfalls in Raten beglichen. Wir prüfen mit Ihnen, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.
24. Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Werktage einen Termin.
Unsere Beratungsstelle befindet sich in München in der Pilgersheimer Straße 79, 81543 München, nahe der U-Bahn-Station Candidplatz. Telefon- und Onlineberatungen sind ebenfalls möglich.
25. Ist eine Online- oder Telefonberatung möglich?
Ja. Neben persönlichen Gesprächen in München bieten wir auch Telefonberatungen und Videokonferenzen an.
Dadurch können wir Mandanten flexibel und ortsunabhängig unterstützen.
26. Was unterscheidet die Schuldnerhilfe München e.V. von kostenlosen Beratungsstellen?
Kostenlose Beratungsstellen (z. B. Caritas, AWO oder die Stadt München) leisten wichtige Arbeit. Allerdings bestehen dort häufig längere Wartezeiten.
Bei der Schuldnerhilfe München e.V. profitieren Sie von einer schnellen Terminvergabe, einer zügigen Bearbeitung und einer langjährigen Spezialisierung auf Schuldnerberatung, Vergleiche und Insolvenzverfahren.
27. Welche Unterlagen werden benötigt?
Hilfreich sind Mahnungen, Inkassoschreiben, Kontoauszüge, Verträge und eine Übersicht Ihrer Schulden.
Auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorhanden sind, können wir bereits mit der Analyse beginnen – fehlende Informationen holen wir gemeinsam ein, zum Beispiel über eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft.
8. Der erste Schritt
28. Was ist der erste Schritt?
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam entwickeln wir anschließend einen konkreten Plan für Ihren Weg aus den Schulden.